Schächte


Kanalhaltung Schächte sind bei der Inspektion, für die Reinigung und für die Belüftung erforderlich. Sie werden außerdem erforderlich bei Richtungsänderungen der Trasse, bei Vereinigung mehrerer Sammler, bei Gefällewechsel, bei Wechsel des Rohrquerschnittes und bei Wechsel des Rohrmaterials.
Der Schachtabstand ist von der Örtlichkeit, dem Zweck und den zur Verfügung stehenden Reinigungsgeräten abhängig. Er beträgt zwischen 50 und 8o Metern, kann aber bei den heutigen Inspektions- und Reinigungsgeräten auch erheblich größer gewählt werden. Zur Kosteneinsparung werden etwa 200 m als Obergrenze genannt. Oberhalb dieses Abstandes kann ein Kamerawagen kaum noch eingesetzt werden, weil unter der Last des Kabels zur Energieversorgung und Bildübertragung der Wagenantrieb durchrutscht. Durch Einsatz leichterer Kabel (z.B. Lichtwellenleiter, Glasfaserkabel) dürfte es in Zukunft aber möglich sein, auch noch größere Schachtabstände zu durchfahren, wenn nicht andere Gründe doch geringere Abstände erfordern. Ein wichtiger Grund ist die Belüftung der Haltung wegen der Gefahr der biogenen Betonkorrosion.
Die Schachtabdeckungen sind je nach Verkehrsbelastung in verschiedenen Klassen ausgelegt:

A: Grünflächen und gelegentlich begangene Verkehrsflächen
B: Gehwege und ähnliche Flächen, Parkhausflächen
D: Verkehrsflächen, Straßen, Parkplätze
E: nicht öffentliche Verkehrsflächen mit besonders hohen Radlasten
F: Flugplätze

Die Anforderungen an die Schächte sind grundsätzlich die gleichen wie bei den Rohrleitungen. Im einzelnen besteht ein Schachtbauwerk, von der Sohle nach oben betrachtet, aus

- Sauberkeitsschicht
- Sohlplatte
- Gerinne
- Auftritt, 1 : 20 zum Gerinne geneigt
- Seitenwänden
- Anschlußstück
- Wände, Beton, Mauerwerk mit Außenputz
- Übergangsplatte
- Schachtring
- Schachthals (Konus)
- Auflagerring (Ausgleichsring)
- Steighilfe
- Schachtabdeckung
- Schmutzfänger

Schächte werden nach dem Verwendungszweck benannt

- Normalschächten:
für Reinigungs- und Inspektionszwecke, bei geringeren Richtungs- oder Gefälleänderungen

- Vereinigungsschächten:
bei Zusammenführung mehrerer Rohrleitungen

- Umleitungschächten:
bei größeren Richtungsänderungen

- Absturzschächten:<br> bei Überwindung größerer Höhenunschiede, wenn sonst die Gefälle in den Haltungen zu groß würden (Abriebgefahr).

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