Tip

Dachbegrünung

Dachbegrünungen erfüllen drei wichtige Funktionen der Regenwasserbewirtschaftung:

1. Sie kompensieren die Flächenversiegelung
2. Sie reinigen das Abwasser
3. Sie halten die Niederschläge ganz oder teilweise zurück

Der Einsatz für die Umwelt kann sogar Geld bringen !
Das Land NRW vergibt im Rahmen des Initiativprogramms zur ökologischen und nachhaltigen Wasserwirtschaft Zuschüsse.
Erstmals im Rahmen dieses Programms werden auch Gründächer gefördert.

Voraussetzungen:

- Eine Förderung ist möglich, wenn eine Dachfläche in eine begrünte Fläche umgewandelt oder eine begrünte Dachfläche erstmalig erstellt wird.
- Mit der Dachbegrünung ist ein Abflussbeiwert von kleiner oder gleich 0,3 zu erzielen. Dieser Mindestwert ist bei einer Aufbaudicke von mindestens 15 cm und einer Dachneigung von maximal 15° gegeben. Die Aufbauhohe ist von der Bezirksregierung Köln vorgegeben.

! Grundsätzlich kommt eine Förderung nur in Frage, wenn mit der Maßnahme noch nicht begonnen wurde und auch vor Bekanntgabe des Zuwendungsbescheides nicht mit der Maßnahme begonnen wird !

Förderfahig sind die Isolier- und Dränschichten, das Substrat und die Pflanzen. Nicht förderfähig ist die Dachunterkonstruktion. Zuwendungen werden nur bewilligt, wenn die förderfahigen Aufwendungen im Einzelfall mehr als 511,- € betragen. Außerdem muss eine Fläche als Gründach errichtet werden, die mindestens 34 Quadratmeter groß ist.

Wer entscheidet über die Förderung?

Ein Anspruch auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht. Die Entscheidung über die Förderung trifft nach wasserrechtlichen Schwerpunkten im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel die Bezirksregierung Köln.
Unabhängig von einer Förderung kann nach der derzeit gültigen Abwassergebührensatzung der Stadt Köln - auf Antrag - je nach Aufbaudicke und Dachneigung für die jeweilige Gründachfläche die Niederschlagswassergebühr gemindert werden.

Dachneigung
Aufbaudicke
<= 5%
Abflussbeiwert
Reduzierung der Niederschlagswassergebühren
> 50 cm 0,1 um 90 %
>25-50 cm 0,2 um 80 %
10-25 cm 0,3 um 70 %
> 10cm 0,5 um 50 %
Dachneigung
Aufbaudicke
> 5%
Abflussbeiwert
Reduzierung der Niederschlagwassergebühren
> 10cm 0,7 um 30 %

Besteht keine Verbindung zwischen dem begrünten Dach und dem öffentlichen Kanalnetz, fallen für diese Flachen auch keine Niederschlagswassergebühren an.
Auf das Darunter kommt es an!
An die Abdichtungen von genutzten Dächern werden besondere Anforderungen gestellt. Nur die fachgerechte Abstimmung aller Funktionsschichten sichert einen langfristigen Erfolg. Falls diese Information Ihre Neugier auf ein Gründach geweckt hat, helfen Ihnen Architekten, Landschaftsarchitekten und die Mitgliedsbetriebe der Dachdeckerinnung bei der Beantwortung weiterer Fragen gerne weiter. Aktuelle Anschriften und Telefonnummern entnehmen Sie bitte den "Gelben Seiten".

Mehr Informationen...
Dachbegrünungen bedürfen unter Umständen eines Sicherheitsnachweises nach den Vorschriften der Bauordnung. Darüber informiert Sie Ihr zuständiges Bauaufsichtsamt.
Bsp.:
Service-Center des Bauaufsichtsamtes der Stadt Köln,
Telefon (0221)221 -32659

Link zum Thema: Dachdecker Innung Köln

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